Dreijahresplan des Bildungsangebotes

Dreijahresplan des Bildungsangebotes

Das Landesgesetz Nr. 12 vom 29.06.2000, Art. 4 beschreibt den Dreijahresplan folgendermaßen: „Er ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beeinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, die die einzelnen Schulen für einen Drejahreszeitraum im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen. Der Dreijahresplan stimmt mit den Bildungszielen des jeweiligen Schultyps und der jeweiligen Fachrichtung überein und spiegelt die Bedürfnisse des kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeldes wider. Der Dreijahresplan umfasst und berücksichtigt die verschiedenen Unterrichtsverfahren und nutzt die entsprechenden Fähigkeiten des Schulpersonals. Die didaktischen, organisatorischen und projektbezogenen Bedürfnisse, die aus dem Dreijahresplan hervorgehen, gelten als eines der Kriterien für die Zuweisung der Personal- und Finanzressourcen. Der Dreijahresplan enthält auch die Ziele und die Modalitäten der schulinternen Fortbildungstätigkeiten für das gesamte Personal der autonomen Schule. Der Dreijahresplan berücksichtigt die Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Bildungsangebotes, die aus den Ergebnissen der internen und externen Evaluation hervorgehen. Der Direktor gibt unter Einbeziehung aller Mitglieder der Schulgemeinschaft die Richtlinien für die Erstellung des Dreijahresplans vor. Das Lehrerkollegium erarbeitet auf dieser Grundlage den Dreijahresplan, der vom Schulrat bis Ende November des Schuljahres vor dem Dreijahresbezugszeitraum genehmigt wird. Der Plan tritt im darauffolgenden Schuljahr in Kraft und kann jährlich bis Ende November angepasst werden.“

Teil A

Teil A „Das sind wir“ ist von mehrjähriger Dauer und gibt Auskunft über die kulturelle Identität der Schule. Er beeinhaltet das Leitbild und die Leitziele, das langfristige Qualitätskonzept der Schule, beschreibt das Bildungsangebot und enthält die Curricula. Verschiedene Konzepte, schulinterne Bestimmungen sind enthalten und die interne Organisation wird abgebildet. 

Teil B

Teil B „So planen und entwickeln wir“ ist von dreijähriger Dauer und enthält den konkreten Entwicklungsplan mit Zielen und Planungsschritten im Unterrichts- und Erziehungsbereich und konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Er enthält Aussagen zum Ressourcenbedarf für die Umsetzung der konkreten Vorhaben.

Teil C

Teil C „So handeln wir“ ist von jährlicher Dauer und enthält laufende Anpassungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der internen Evaluation. Hier wird die Detailplanung zur Umsetzung des Teils B bezogen auf das jeweilige Schuljahr dargestellt.

Teil C1

Teil C2

Unsere Devise lautet

ZUSAMMENARBEITEN UND MITVERANTWORTUNG TRAGEN

Die Schulordnung steht in der Rechtsquellenhierarchie unter der Schülercharta und den anderen darüber liegenden Rechtsquellen. Sie darf daher nicht im Widerspruch zur Schülercharta (Beschluss der Landesregierung) und den höheren Rechtsquellen interpretiert werden, in der Rechte und Pflichten festgeschrieben sind. Die Schulordnung (als Verordnung im Rahmen der Schulautonomie) stellt eine Präzisierung und Anwendungsnorm der genannten höheren Rechtsnormen dar und hat verbindlichen Charakter.